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Newsletter Mai 2018      

Liebe Leserinnen und Leser,

unser aktueller Newsletter steht ganz im Zeichen der von der Regierung geplanten bzw. teils schon umgesetzten Änderungen bei diversen gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen für Familien und künftige Pensionsbezieher. Abseits zahlreicher nicht besonders niveauvoller politischer Diskussionen zu diesen Themen liefern wir Fakten und unsere objektiven Einschätzungen dazu.

Bitte schenken Sie auch unseren Ausführungen zur neuen Datenschutzgrundverordnung - kurz DSGVO - Ihre Aufmerksamkeit.    

Folgende Inhalte erwarten Sie:

Unsere 3 aktuellen Finanztipps

  1. Mogelpackung Mindestpension € 1.200,-   
  2. Neuer Familienbonus - keine Mogelpackung für steuerpflichtige Eltern
  3. Schlechtere Leistungen durch Auflösung der AUVA?     

Unsere Leseempfehlung: Ältere im Erwerbsleben

Datenschutzgrundverordnung

Viel Spaß beim Lesen wünschen

Helga Stockinger und Ronny Felsner   

            


Tipp 1) Mogelpackung Mindestpension € 1.200,-  

Ungefähr 50.200 Ergebnisse beauskunftet Google bei der Suche nach dem Begriff "Mindestpension Österreich". Die aktuellsten davon berichten, dass die neue Mindestpension in Höhe von € 1.200,- nun auf Beschluss des Ministerrats politisch auf den Weg geschickt wurde. De Facto gibt es in Österreich aber keine Mindestpension - und es wird auch zukünftig keine geben. Exakt so ist das übrigens auch auf der Homepage der Pensionsversicherungsanstalt nachzulesen.

Von klassischen Fake News zu sprechen finden wir jetzt etwas übertrieben. Doch die Botschaft kam bzw. kommt in der Bevölkerung größtenteils völlig falsch an. Wenn sich beispielweise eine Familie mit einem langzeitarbeitslosen Mann und einer teilzeitbeschäftigten Frau nun Hoffnung auf € 1.200,- x 2 = € 2.400,- monatlich in der Pension macht wird am Ende die große Enttäuschung kommen.

Tatsächlich im Ministerrat beschlossen und auch jetzt schon gesetzlich verankert können besonders geringe Pensionseinkünfte durch eine staatliche Sozialleistung, der sogenannten "Ausgleichszulage" erhöht werden. Wer diese beziehen möchte, muss der Pensionsversicherung seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen. Diese werden dann teils auf- bzw. gegengerechnet. In den meisten Fällen scheitert eine Zuerkennung der Ausgleichszulage am Einkommen des Ehepartners. Beträgt das Familieneinkommen (ohne Kinder) mehr als € 1.363,52 pro Monat gibt es keine Ausgleichszulage. Dieser Wert soll künftig auf € 1.500,- erhöht werden.

Alleinstehende Pensionisten können derzeit die Erhöhung einer moderaten Rentenleistungen durch die Ausgleichszulage auf € 909,42 monatlich beantragen. Für eine weitere Anhebung auf die neu propagierten € 1.200,- hat die Regierung eine für die meisten Betroffenen unüberwindbare Hürde mit 40 Beitragsjahren eingeführt.

Kindererziehungs- oder Arbeitslosenzeiten zählen hier nicht (das sind "Versicherungszeiten"). Somit werden es teilzeitbeschäftigte Mütter schwer haben, die Hürde von 40 Erwerbsjahren zu erfüllen. Umgekehrt wird mit 40 Erwerbsjahren in der Regel ohnehin eine Pension > € 1.200,00 pro Monat brutto herausschauen. Für Landwirte mit geringer Beitragsgrundlage wird sich diese Regelung sehr positiv auswirken, ansonsten werden sich die Kosten für die Regierung sehr in Grenzen halten.

Bereits die alte Regierung hat übrigens beginnend mit 2017 eine Erhöhung der Ausgleichszulage bei mehr als 30 Beitragsjahren auf € 1.022,- eingeführt.

Und übrigens: Selbst eine Pension mit Ausgleichszulage ist keine Nettoleistung, wie so manch diesbezüglich federführender Politiker oft in den Mund nimmt. Mindestens 5,10 Prozent der Gesamtpension werden durch den Krankenversicherungsbeitrag aufgefressen.   

         


Tipp 2) Neuer Familienbonus - keine Mogelpackung für steuerpflichtige Eltern         

Neuer Familienbonus Plus. Sozial ungerecht, nur die Reichen profitieren! Durch gleichzeitige Streichung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und des Kinderfreibetrags bleibt keine Ersparnis! So lauteten zahlreiche Kommentare auf die mit Jänner 2019 geplante neue Steuerregelung.

Wir haben für Sie nachgerechnet, was er wirklich bringt. Am Beispiel eines Angestellten mit 2 Kindern (Alter 7 und 9) und einer teilzeitbeschäftigen Frau (Einkommen unterhalb der Steuerpflicht). Der größte Vorteil (siehe unsere Grafik) kommt bei mittleren Einkünften zum Tragen.

Im ersten Schritt hat sich der Gesetzgeber auf eine Reduktion der Steuerlast für Familien festgelegt. Dadurch profitieren wie bei der letzten Steuerreform naturgemäß nur jene, welche auch Steuern zahleUnser Resümee ist klar und eindeutig! Der neue Familienbonus Plus bringt eine spürbare Ersparnis für Familien mit steuerpflichtigen Einkünften und zudem eine begrüßenswerte Verwaltungsvereinfachung.

Im ersten Schritt hat sich der Gesetzgeber auf eine Reduktion der Steuerlast für Familien festgelegt. Dadurch profitieren wie bei der letzten Steuerreform naturgemäß nur jene, die auch Steuern bezahlen.    


Tipp 3) Schlechtere Leistungen durch Auflösung der AUVA?

Ein sehr heiß politisch diskutiertes Thema ist derzeit die Auflösung AUVA, der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Mitte Mai wurden gegen dieses Vorhaben über 200.000 Unterschriften von der Gewerkschaft gesammelt. In der Bevölkerung geht nun die Angst um, dass nach schweren Unfällen künftig keine oder nur noch stark reduzierte gesetzliche Leistungen erbracht werden.

Tatsächlich ist – entgegen der landläufigen Wahrnehmung - auch jetzt schon nach einem Unfall nur sehr selten mit einer Leistung der AUVA zu rechnen. Diese leistet nämlich nur bei Unfällen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit stehen. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit sind in Österreich im Jahr 2016 insgesamt 792.100 Menschen verunfallt. Aber nur 14 Prozent der Unglücksfälle passierten im Rahmen der Arbeit und sind damit grundsätzlich in das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung gefallen.

Keine gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit
Wie auch immer die Zukunft der AUVA ausschauen wird, eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Freizeitunglück wird es mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin nicht geben. Hiervon sind unter anderem die 306.800 Menschen betroffen, die sich im Jahr 2016 im eigenen Haushalt verletzt haben. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit waren gerade hier, neben dem Straßenverkehr, die meisten Schwerverletzten zu beklagen.

Ein Krankenhausaufenthalt nach einem Kreuzbandriss beim Schifahren oder einer schweren Verletzung bei einem Sturz von der Gartenleiter wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell zumindest weitestgehend bezahlt. Diese deckt bei mehrwöchigen Krankenständen – auch wenn diese aus einem Freizeitunfall resultieren – einen Teil des Einkommensverlustes ab, wenn der Arbeitgeber nach meistens rund 6 Wochen die Gehaltszahlung reduziert bzw. gänzlich einstellt.

Unter dem Titel „Krankengeld“ werden auch rekonvaleszente Unfallopfer mit etwa 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens versorgt. Für Personen oder Familien mit hohen Fixkosten, aber ohne finanzielle Reserven kann dieser Einkommensverlust gepaart mit hohen Behandlungskosten zu massiven Schwierigkeiten führen.

Krankengeld längstens für ein Jahr
Längstens ein Jahr nach Beginn des Krankenstandes endet die Auszahlung des Krankengeldes. Personen mit einer Langzeitbeeinträchtigung aus einem Freizeitunfall müssen nun einen Antrag auf eine gesetzliche „Arbeitsunfähigkeitspension“ stellen, um weiterhin über ein laufendes Grundeinkommen zu verfügen. Der Zugang zu dieser Sozialversicherungsleistung wurde in den letzten Jahren allerdings deutlich erschwert. Weitere Verschlechterungen wurden im aktuellen Regierungsprogramm angekündigt.

Nur bei einem Arbeitsunfall, der vom Gesetzgeber mit „einer Minderung der Erwerbsfähigkeit“ von über 20 Prozent klassifiziert wird, hat man von der AUVA eine nachhaltige Leistung zu erwarten. Unter dem Titel „Unfallrente“ wird lebenslang eine monatliche Leistung erbracht. Die Höhe hängt vom festgestellten Invaliditätsgrad und den Einkünften aus dem letzten Kalenderjahr ab.

Tipp – Privater Unfallschutz: Leistet bei Arbeits- und Freizeitunfällen
Private Unfallversicherungen leisten im Gegensatz zum Gesetzgeber auch bei einem Freizeitunglück. Neben einer monatlichen Rente, die den Einkommensverlust abdecken soll, decken private Versicherungen auch die teils horrenden Einmalkosten für die behindertengerechte Adaptierung der Wohnimmobilie, entsprechende Umrüstungen des KFZs oder maßgeschneiderte Heilbehelfe ab. Je nach Berufsgruppe und Lebenssituation kann der Deckungsumfang individuell an Ihre Wünsche angepasst werden.

Sehr gerne stellen wir für Sie eine maßgeschneiderte Absicherungslösung zusammen, die in jeder unfallbedingten Notsituation entsprechende Leistungen erbringt.

Datenquelle: KFV   

         


Unsere Leseempfehlung:

Ältere im Erwerbsleben       

hier geht`s zum Artikel der Agenda Austria   

          

   


Datenschutzgrundverordnung - DSGVO

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft.

Diese soll sicherstellen, dass ihre persönlichen Daten nicht missbräuchlich verwendet werden. Unsere Datenschutzrichtlinien finden Sie hier.   

Wenn Sie auch weiterhin unseren periodischen Newsletter erhalten und von unseren Informationen, Erfahrungen und Statements profitieren möchten, dann ist weiter für Sie nichts zu tun.    

Für den Fall, dass Sie künftig nicht mehr an unserem Newsletter interessiert sind, schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail an stockinger@vorsorgespezialisten.at mit dem Betreff "Newsletter abmelden".   

Vielen Dank!   


Wir freuen uns wie immer auf Ihre Fragen und Feedback zu unseren Newsletter-Themen und stehen Ihnen natürlich auch für persönliche Gespräche gerne zur Verfügung!   

Vorsommerliche Grüße von Ihren Vorsorgespezialisten!

Helga Stockinger & Ronny Felsner