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Newsletter Jänner 2017

Liebe Leserinnen und Leser,    

wir hoffen Sie hatten schöne Weihnachtsfeiertage und sind gut ins neue Jahr gestartet.   

Neues Jahr - neue Gesetze   

Unsere Finanztipps beziehen sich diesmal größtenteils auf kürzlich in Kraft getretene gesetzliche Änderungen, wie jene im Erbrecht.

Konkret erwarten Sie folgende Inhalte:    

Unsere 3 aktuellen Finanztipps

  1. Testament? Ich? Warum?
  2. Von welchen Ihrer Sparkonten weiß das Finanzamt?     
  3. Wie hat sich Ihre Veranlagung 2016 entwickelt?

Unsere Leseempfehlung: Das Sparbuch ist seit 2010 ein Verlustgeschäft!   

Unser Vergleich: Sparzinsen

Viel Spaß beim Lesen wünschen Helga Stockinger und Ronny Felsner   


Tipp 1) Testament? Ich? Warum?

Nein, Sie sind definitiv nicht zu jung für ein Testament. Und nochmals nein,  Sie müssen dafür nicht zwangsläufig reich sein.

Besonders wichtig ist es, Ihren letzten Willen zu verfügen, wenn Sie minderjährige Kinder haben, in einer Ehe ohne Kinder stehen, oder in einer Lebensgemeinschaft größere Investitionen (wie zB eine Wohnimmobilie) getätigt haben.       

Aus unzähligen Gesprächen zum Thema Erbrecht wissen wir, dass so gut wie niemand mit der gesetzlichen Erbfolge glücklich ist. Angenommen Sie sind verheiratet, haben mit Ihrem Partner ein Haus errichtet. Ihr Ehegatte stirbt, einen Teil Ihres Hauses erben automatisch die Eltern Ihres Partners. Mit einem Testament hätten Sie das verhindern können.

Trotzdem haben Umfragen zu Folgen rund 80 Prozent der Österreicher kein Testament. Dabei geht das ganz einfach und unkompliziert und kann Ihnen große finanzielle Engpässe - speziell wenn minderjährige Kinder erben - ersparen.   

Ablebensrisikoversicherungen 

Ein ähnlich paradoxes Bild wie bei der gezielten Vererbung zeigt sich auch beim Abschluss von Ablebensrisikoversicherungen. Nahezu 100 Prozent aller Kredite werden mit einer Risikolebensversicherung besichert, damit die Bank auch im Todesfall des Kreditnehmers zu ihrem Geld kommt.

Wahrscheinlich nicht einmal 10 Prozent aller Ablebensversicherungen werden hingegen zum finanziellen Schutz der eigenen Familie bzw. des Partners im Todesfall abgeschlossen. Ist der Kredit abbezahlt, wird die Versicherung so rasch als möglich gekündigt und die Familie steht im Todesfall wieder finanziell im Regen.

Und ja! Ein Testament hilft auch Erbschaftsstreitigkeiten klein zu halten. Damit wir zum Schluss auch noch den Kontext zum Bild schaffen!    

Fragen zum Testament und gesetzlichen Leistungen für Hinterbliebene? Wir helfen gerne.   


Tipp 2) Von welchen Ihrer Konten weiß das Finanzamt?

Von allen, die Sie seit 1. März 2015 eröffnet bzw. die damals bestanden haben.

Eine genaue Auflistung Ihrer Konten finden Sie auf www.Finanzonline.at, Abfragemenü siehe Bild.

Der Einblick von Behörden in das Kontenregister ist strengen Regeln unterworfen, um den Rechtsschutz des Einzelnen zu wahren. Fragt eine Behörde tatsächlich einen Eintrag im Register ab, erhalten Sie eine Nachricht in Ihrer Finanz-Online-Databox.   


Tipp 3) Wie hat sich Ihre Veranlagung 2016 entwickelt?    

Entweder es fehlte Ihnen an Mut oder Sie hatten einfach Pech! Ansonsten sollte sich Ihre Veranlagungen im Vorjahr eigentlich sehr gut bzw. zumindest über der Inflationsrate entwickelt haben.

Wenn Sie Ihr Kapital kurzfristig benötigen, ist das Sparbuch auch mit praktisch 0 Prozent Verzinsung wohl die beste Wahl. Alles andere wäre übermütig. Wenngleich Sie real (also im Verhältnis zur Inflation) damit Geld verlieren. Das ist Ihnen genauso garantiert wie die Kapitalgarantie deines nominalen - und eben nicht kaufkraftrealen - Guthabens.

In der mittel- bis langfristigen Geldveranlagung dagegen lohnt ein Blick über den (Sparbuch)Tellerrand allemal. Und wurde für aufgeschlossene Kapitalanleger in den letzten Jahren auch angemessen belohnt. Im Vorjahr gab es mit Eurostaatsanleihen durchschnittlich 3,2 % Ertrag, globale Aktien legten um 11,4 % zu, Gold wurde um 12,1 % und Rohstoffe sogar um 15,2 % teurer. Alles gerechnet auf Eurobasis.

Unser Tipp: Anlagepech kann man minimieren! Streuen Sie Ihr Vermögen auf viele Anlageklassen (Aktien, Anleihen, Rohstoffe, etc.) und viele Einzelpositionen möglichst breit. Das geht besonders gut und einfach mit den für Ihre Anlageziele und -wünsche passenden Investmentfonds.   


Unsere Leseempfehlung:

Das Sparbuch ist seit 2010 ein Verlustgeschäft!

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Vergleich Sparzinsen    

Wir haben unseren Vergleich der Sparkonditionen auf die wichtigsten Onlineanbieter eingeschränkt. Neben täglich fälligen Sparkonten bieten diese Direktbanken mittlerweile auch attraktive Festgeldkonditionen.

Sämtliche angeführten Banken unterliegen den Bestimmungen der österreichischen Einlagensicherung.

Download: sparzinsvergleich_nl17_1.pdf (27.91 KB)

    


Wir freuen uns auf Ihre Fragen zu unseren Newsletter-Themen und stehen Ihnen natürlich auch in allen anderen Finanzangelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Herzliche Grüße von Ihren Vorsorgespezialisten! Und alles Gute für 2017 wünschen   

Helga Stockinger & Ronny Felsner